VERGABEGRUNDSÄTZE
Die Voraussetzungen für eine Vergabe sind:
- Mindestalter 30 Jahre.
- Mindestens 10 Jahre hauptberufliche Erfahrung als darstellende(r) Künstler(in), die letzten 5 Jahre in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein.
- Nicht länger als 2 Jahre aus dem Berufsleben als Bühnenkünstler(in) ausgeschieden.
- Die Bühnenkünstlerin oder der Bühnenkünstler muss eine anerkannte professionelle Ausbildung und/oder eine hauptberufliche Bühnenlaufbahn vorweisen können.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Ausschuss dem Stiftungsrat beantragen, von diesen Vergabegrundsätzen abzuweichen.
GESUCHE
Einem Gesuch ist folgendes beizulegen:
- Motivationsschreiben mit Angaben zur Berufswahl und zur angestrebten Umschulung, zur finanziellen Situation sowie zu den Perspektiven im neuen Beruf
- Lebenslauf, Diplome und Referenzen
- Konkrete Angaben zu Ausbildung und Kosten
- Budget und Finanzierungsplan über die Lebenshaltungskosten und die Einnahmen (inklusive Angaben zu weiteren Unterstützungsbeiträgen)
- Bestätigung über die Zulassung zur Ausbildung
- Kopie der letzten Steuererklärung
- Bestätigung, dass ein Antrag auf finanzielle Unterstützung durch den Wohnsitzkanton gestellt wurde