GESUCHE

Die SSUDK leistet finanzielle Unterstützung bei der Umschulung von darstellenden Künstlerinnen und Künstlern. Ein Gesuch kann sich sowohl auf Studiengelder als auch auf Lebenshaltungskosten beziehen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Für ein Abklärungsgespräch melden Sie sich hier an. 

VERGABEGRUNDSÄTZE

Die Voraussetzungen für eine Vergabe sind:

  1. Mindestalter 30 Jahre.
  2. Mindestens 10 Jahre hauptberufliche Erfahrung als darstellende(r) Künstler(in), die letzten 5 Jahre in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein.
  3. Nicht länger als 2 Jahre aus dem Berufsleben als Bühnenkünstler(in) ausgeschieden.
  4. Die Bühnenkünstlerin oder der Bühnenkünstler muss eine anerkannte professionelle Ausbildung und/oder eine hauptberufliche Bühnenlaufbahn vorweisen können.

In begründeten Ausnahmefällen kann der Ausschuss dem Stiftungsrat beantragen, von diesen Vergabegrundsätzen abzuweichen.

GESUCHE

Einem Gesuch ist folgendes beizulegen:

  1. Motivationsschreiben mit Angaben zur Berufswahl und zur angestrebten Umschulung, zur finanziellen Situation sowie zu den Perspektiven im neuen Beruf
  2. Lebenslauf, Diplome und Referenzen
  3. Konkrete Angaben zu Ausbildung und Kosten
  4. Budget und Finanzierungsplan über die Lebenshaltungskosten und die Einnahmen (inklusive Angaben zu weiteren Unterstützungsbeiträgen)
  5. Bestätigung über die Zulassung zur Ausbildung
  6. Kopie der letzten Steuererklärung
  7. Bestätigung, dass ein Antrag auf finanzielle Unterstützung durch den Wohnsitzkanton gestellt wurde